Hamburger Speicherstadt und Naumburger Dom für das UNESCO-Welterbe nominiert

Die Kultusministerkonferenz hat zum Stichtag 01. Februar 2014 zwei weitere deutsche Nominierungen zum UNESCO-Welterbe auf den Weg gebracht. Die Bewerbungen Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ und „Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut“ sind gegenüber der Bundesregierung als offizielle deutsche Anträge zur Einschreibung in die UNESCO-Welterbeliste mit der Bitte um Weiterleitung an das Welterbezentrum der UNESCO in Paris benannt worden.

Die in drei Projektphasen zwischen 1885 und 1927 in der Freien und Hansestadt Hamburg entstandene Speicherstadt gilt als das größte zusammenhängende, einheitlich geprägte Speicherensemble der Welt. Das sich in enger Nachbarschaft befindliche Kontorhausviertel rund um den Hamburger Meßberg wiederum ist eines der eindrucksvollsten Stadtbilder der 1920er Jahre in Deutschland und das erste reine Büroviertel auf dem europäischen Kontinent. Herausragendes Beispiel dieses Komplexes in das 1922 – 1924 von dem Architekten Fritz Höger für den Unternehmer und Salpeter-Importeur Henry B. Sloman errichtete Chilehaus, das als größte baukünstlerische Leistung des deutschen Backstein-Expressionismus bezeichnet werden kann. Beide Ensembles hängen als wirtschaftliche „Gegenstücke“ von Lager und Handel zusammen und haben historisch wegweisende Bedeutung für den von Hamburg ausgehenden nationalen und internationalen Handel.

Im Mündungsbereich der Unstrut in die Saale liegt eine aus den Strukturen des Hochmittelalters entwickelte einzigartige Kulturlandschaft, wobei die hochmittelalterlichen Siedlungen und Städte ihre Grundrisse bis in die heutige Zeit weitgehend bewahrt haben. Burgen und Befestigungsanlagen, Klöster und Kirchen prägen diese unvergleichliche Herrschaftslandschaft in einem Gebiet, das Goseck, Naumburg, Saaleck und Freyburg umschließt. Sichtbarstes Zeichen ist der doppelchörige, viertürmige Naumburger Dom mit seinen künstlerisch und ikonografisch weltweit einzigartigen Stifterfiguren. Diese zwölf nahezu porträthaften lebensgroßen Darstellungen hochadeliger Männer und Frauen des thüringisch-sächsischen Adels zählen zum Herausragendsten, was die europäische Bildhauerei des Mittelalters hervorgebracht hat.

Das einmal pro Jahr zusammenkommende UNESCO-Welterbekomitee wird über beide Nominierungen in seiner Sitzung im Sommer 2015 entscheiden. Bei dem kommenden Treffen im Juni 2014 in Doha/Katar wird sich das Welterbekomitee zunächst mit dem zum 01. Februar 2013 eingereichten Antrag „Karolingisches Westwerk und Civitas Corvey“ befassen. Bei Aufnahme in die Welterbeliste würde das Kloster Corvey die 39. Welterbestätte in Deutschland werden.

Turnusmäßig reicht das Auswärtige Amt zum Stichtag 01. Februar die von der Kultusministerkonferenz auf der von ihr geführten „Tentativliste“ für das jeweilige Jahr vorgesehenen Objekte als Anträge bei der UNESCO ein. Im vergangenen Jahr hatte die UNESCO den Kasseler Bergpark Wilhelmshöhe in die Welterbeliste aufgenommen.