Ein Jahr Auflösung der Freizone
BGV zieht ein erstes Resümee: Neue Abläufe haben sich bewährt
Die Auflösung der Freizone im Hamburger Hafen zum 01.01.2013 hat in vielen Bereichen der Hafenwirtschaft zu tiefgreifenden Veränderungen geführt. Die im Hafen tätigen Behörden mussten ihre Verfahren und Abläufe ebenfalls umstellen – darunter auch das Veterinär- und Einfuhramt, eine Einrichtung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV). Ein Jahr nach Abschaffung der Freizone fällt das Fazit hier positiv aus: Die neuen Kontrollkonzepte haben sich eingespielt.
Das Veterinär- und Einfuhramt kontrolliert die Ein- und Durchfuhr sowie Umladungen von aus Drittländern über Hamburg in die EU transportierten Lebensmitteln und tierischen Erzeugnissen. Die Auflösung der Freizone war hier Anlass, nicht nur die Arbeitsabläufe den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, sondern sie unter Einsatz von IT-Fachverfahren grundlegend neu zu konzipieren. So ist das Veterinär- und Einfuhramt jetzt in das elektronische Hafenportal (Import Message Platform – IMP) eingebunden. Auf diese Weise ist es gelungen, die Kontrollverfahren schneller und effektiver zu gestalten, wovon auch Importeure, Spediteure und Reeder im Hafen profitieren.
Durch die gute Zusammenarbeit mit allen am Prozess beteiligten Einrichtungen und Behörden im Vorfeld ist aus Sicht des Veterinär- und Einfuhramtes ein weitgehend störungsfreier Übergang von der Freizone zum Seezollhafen gelungen. Die neuen Kontrollkonzepte haben sich bewährt – trotzdem wird weiter an einer Optimierung der Abläufe gearbeitet.
Eine erste Maßnahme ist die Änderung der Öffnungszeiten der Inspektionseinrichtungen zugunsten des im westlichen Hafenteil liegenden Kontrollzentrums Altenwerder ab dem 7. April 2014. Dort werden die Öffnungszeiten deutlich ausgeweitet. Damit soll den während der Baumaßnahmen an der Köhlbrandbrücke unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen begegnet und weiterhin eine möglichst zügige Abfertigung gewährleistet werden.