Anhebung des Hafenlotstarifes in Hamburg
Die Hafenlotstarifordnung regelt die Entgelte der Hafenlotsen. Für die Leistungen der Hafenlotsen sind Hafenlotsgelder für Beratung der Schiffsleitung und Wartegelder für mögliche Wartezeiten sowie Auslagen für Wegekosten zu entrichten. Die Hafenlotsgelder sind gemäß § 4 Hafenlotsgesetz so zu bemessen, dass die Hafenlotsen bei normaler Inanspruchnahme ein Einkommen und eine Versorgung haben, die Ihrer Vorbildung und der Verantwortung des Berufes entsprechen.
Alle zwei Jahre findet in Hamburg eine Überprüfung des Hafenlotstarifes statt. Für die Periode 2014 und 2015 hat diese ergeben, dass die Beratungsgelder für Lotsungen im Hafen um 2,13% anzuheben sind. Dies hat der Senat heute beschlossen.
Neben den Beratungsgeldern werden Nebenentgelte für z.B. Ein- oder Ausdocken oder Aufstoppen aus nicht revierbedingten Gründen erhoben. Die Wegegelder sind eine pauschale Abgeltung für die Wegekosten der Hafenlotsen. Wartegelder werden erhoben, wenn z.B. der angeforderte Hafenlotse nicht an Bord genommen oder wieder entlassen wird. Nebenentgelte sowie Wegegelder und Wartegelder sollen jeweils um 1,2% angehoben werden.
Die Belastung der Schifffahrt durch die Anhebung des Hafenlotstarifes ist wirtschaftlich vertretbar. Die Beratungsgelder steigen bei kleineren Feederschiffen zwischen 5 und 10 Euro je Lotseinsatz, bei Großschiffen um max. bis zu 16 Euro je Lotseinsatz.