AGB und Mediadaten

Permanent wachsende Zugriffszahlen machen HafenCityNews.de zu einem intreressanten Werbemedium
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Mediadaten

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Branchenverzeichnis

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Quartier – Magazin für die HafenCity, Speicherstadt und HafenCity

Anja Heinsen

Am Sandtorkai 2

20457 Hamburg

040-30393032

heinsen@quartier-magazin.com 

 

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werbung@hafencitynews.de 


Allgemeine Geschäftsbedingungen HafenCityNews.de
Stand: 04/2008

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die HanfeCityNews.de (im folgenden Betreiber genannt) erbringt ihre Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.(2) Der Betreiber erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets, insbesondere der derzeitigen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. Sie ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Auftraggebers entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe verpflichtet.(a) Der Betreiber ist berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen eine Anpassung der Leistungsinhalte sowie der Entgelte vorzunehmen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Voraussetzung für eine solche Leistungsänderung ist eine Änderung der technischen und kommerziellen Rahmenbedingungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Betreibers liegt. Art und Ausmaß der Änderung von Inhalten und Entgelten haben allein den geänderten technischen und kommerziellen Rahmenbedingungen zu entsprechen.(b) Will der Auftraggeber den Vertrag nicht zu den geänderten Inhalten und / oder Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im übrigen sind Rechte des Auftraggebers hieraus ausgeschlossen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Verträge zwischen Betreiber und Auftraggeber werden nur schriftlich geschlossen. Die schriftlichen Regelungen der Einzelverträge geben die Vereinbarungen der Vertragsparteien vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht.(2) Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schrift-form. Dies gilt auch für eine Abbedingung der Schriftformabrede selbst.

§ 3 Pflichten des Betreibers
Der Umfang der vertraglichen Verpflichtungen des Betreibers ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragsformulars sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.(2) Der Betreiber schuldet das Bemühen, die vom Auftraggeber vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website) über das vom Provider unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu der Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs, soweit nicht ausschließlich das anbieterbetriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.(3) Der Auftraggeber ist für das Laden (Speichern) der Daten auf dem Server selbst verantwortlich. Der Auftraggeber erhält zu diesem Zweck die Internet-Adresse und das Passwort mitgeteilt.(4) In dem Fall, dass aufgrund des Vertrages mit der Betreibergesellschaft – oder von einem Dritten im Auftrag des Auftraggebers – erstellte Dateien für die Website des Auftraggebers auf den Server geladen werden, gilt folgendes: Der Auftraggeber erteilt der Betreibergesellschaft eine einfache, nicht ausschließliche und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages befristete Lizenz für die für das Laden erforderlichen Vervielfältigungshand-lungen. Die Betreibergesellschaft prüft die überlassenen Dateien auf Mängel. Die Betreibergesellschaft wird das erfolgte Laden dem Auftraggeber schriftlich oder per e-Mail anzeigen. Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich auf Mängel – insbesondere bei der Benutzung über das Internet und mit marktüblicher Browser-Software – zu überprüfen. Erfolgt zwei Wochen nach Erhalt der Anzeige keine Mängelrüge durch den Auftraggeber, welche schriftlich die Mängel in einer nachvollziehbaren Art und Weise darlegt, gilt das Laden der Dateien als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zu der Verweigerung der Abnahme, sondern sind Gegenstand der Gewährleistung.(5) Erfolgt das Erstellen der Website nicht durch die Betreibergesellschaft selbst, ist die Betreibergesellschaft berechtigt, die beigestellten Dateien zu Zwecken der Beweissicherung zu vervielfältigen, insbesondere auf einem gesonderten Datenträger abzuspeichern.(6) Die Betreibergesellschaft ist berechtigt, sämtliche oder einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen, soweit der Dritte die gleiche Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung bietet.(7) Die Betreibergesellschaft ist berechtigt, im Zuge von Umstellungen und Erweiterungsmaßnahmen die vom Auftraggeber beantragten Domains oder die Vorhaltung der Daten auf einen anderen Provider zu übertragen.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
Soweit der Auftraggeber eigene Homepages auf den Rechnern der Betreibergesellschaft einrichtet, ist der Auftraggeber verpflichtet, ein Impressum anzugeben, das seine Anschrift enthält und für alle Abrufer sichtbar ist.(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dienste der Betreibergesellschaft sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet:(a) die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste der Betreibergesellschaft nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, insbesondere(aa) bei der Verbreitung von Informationen und/oder dem Verkauf von Waren auf kulturelle und religiöse Belange anderer Rücksicht zu nehmen, insbesondere keine sexistischen, rassistischen, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, obszönen oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Inhalte zu verbreiten.(bb) bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.(b) Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der Betreibergesellschaft, mit seinem Internetauftritt nicht gegen das Recht zu verstoßen, insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrechten, Markenrechten, sonstigen Kennzeichenrechten und Persönlichkeitsrechten zu unterlassen.(c) Der Auftraggeber ist im Hinblick auf die weltweite Verfügbarkeit seines Angebotes verpflichtet, ggf. auch internationale gesetzliche Bestimmungen zu beachten.(d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme oder unsachgemäße Verbreitung von Daten überlastet werden (Verbot von Mail-Spamming, Junk-E-Mail, Cross-Posting),(e) Der Auftraggeber ist verpflichtet, anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zuhalten, beziehungsweise unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, seinen Zugang benutzen oder missbräuchlich verwenden.(f) Dem Auftraggeber ist es verboten, Inhalte zur Verfügung zu stellen, zu verbreiten oder durch Links oder Frames einzubeziehen, die schädliche Komponenten wie Viren, Würmer oder trojanische Pferde enthalten oder nicht mit angemessenen Maßnahmen darauf geprüft sind.(g) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Betreibergesellschaft erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und in angemessenem Rahmen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen und die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Die Störungsmitteilung ist an die für den Auftraggeber zuständige Hotline zu richten.(4) Verstößt der Auftraggeber gegen die in § 4 Abs. 2 a und b genannten Pflichten, ist die Betreibergesellschaft sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die Bereitstellung des Marktplatz-Eintrages ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.Die Betreibergesellschaft ist auch berechtigt, die Anbindung der Website zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Website), falls nur ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, insbesondere im Falle einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder durch Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, diese Abmahnung offensichtlich unbegründet ist. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Auftraggeber ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist, oder aber die Betreibergesellschaft die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers den Vertrag außerordentlich zu kündigen.(5) Verstößt der Auftraggeber gegen die ihm nach § 4 obliegenden Pflichten, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des der Betreibergesellschaft entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung der Betreibergesellschaft von Schadensersatz- und Aufwendungsansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche der Betreibergesellschaft – insbesondere zur Sperrung der Inhalte und einer außerordentlichen Kündigung ?“ bleiben unberührt.

§ 5 Verantwortung des Auftraggebers für Online-Angebote
Die alleinige Verantwortung für das Online-Angebot sowie die Abwicklung der damit angebotenen Rechtsgeschäfte trägt der Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die störungsfreie rechtliche Funktionalität einer Internet-Verkaufsshop-Lösung die Berücksichtigung diverser vertragsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und ordnungsrechtlicher Aspekte voraussetzt. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für die Abwicklung der Rechtsgeschäfte zu schaffen, insbesondere auch die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes zu berücksichtigen.§ 6 Leitungs- und KommunikationskostenAlle Leitungs- und Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Leitungs- und Kommunikationskosten sind alle diejenigen Gebühren, die ein Dritter für die Kommunikationsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der Betreibergesellschafts- Infrastruktur in Rechnung stellt.

§ 7 Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste der Betreibergesellschaft durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Auftraggeber diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche.(3) Der Auftraggeber hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste der Betreibergesellschaft durch Dritte entstanden sind.

§ 8 Zahlungsbedingungen
Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte jeweils bis zum 10. des Monats für den Monat zu zahlen.(2) Sonstige Entgelte für von Auftraggebern in Auftrag gegebene Arbeiten werden bei Fertigstellung ohne jeden Abzug fällig. Werden bestellte Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar bei jeweiliger Lieferung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder fordert er von der Betreibergesellschaft hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten (_ nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und _ bei Ablieferung der Restarbeiten).

§ 9 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt sechs Monate. Nach Ablauf von sechs Monaten ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.(2) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Betreibergesellschaft insbesondere in jedem der folgenden Fälle vor:(a)Der Auftraggeber ist für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung im Verzug oder er ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termin erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.(b)Der Auftraggeber ist zahlungsunfähig, oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.(c)Der Auftraggeber verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten (§ 4 Abs. 3), insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertragli-chen Leistungen der Betreibergesellschaft das Recht zu beachten, und stellt diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch die Betreibergesellschaft nicht unverzüglich ab.

§ 10 Gewährleistungsregelung und Haftungsausschluss
Ist die von der Betreibergesellschaft erbrachte Leistung unvollständig oder mangelhaft, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich schriftlich der Betreibergesellschaft anzuzeigen und eine angemessene Nachfrist zur Ersatzleistung beziehungsweise Mängelbeseitigung zu gewähren. Die Betreibergesellschaft ist sodann berechtigt, den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen oder Ersatz zu leisten, wobei der Betreibergesellschaft zwei Nachbesserungsversuche zu gewähren sind. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder lässt die Betreibergesellschaft die ihr gestellte Nachfrist für eine Mängelbeseitigung beziehungsweise Ersatzleistung durch ihr Verschulden fruchtlos verstreichen, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.(2) Wird die Betreibergesellschaft aus Gründen höherer Gewalt ganz oder teilweise daran gehindert, ihre Verträge zu erfüllen, so ist sie berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen wird sie, wenn die Dauer der Behinderung in der Vertragserfüllung länger als drei Tage beträgt, anteilig zurück vergüten. Der höheren Gewalt stehen gleich: Arbeitskampfmaßnahmen, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- oder Rohstoff-Knappheit, unverschuldete Betriebsbehinderung, z.B. Feuer, Wasser, Netzausfälle der Telekom oder anderer Telekommunikationsanbieter, Ausfall von Subknotenrechnern, Ausfall von sonstigen Kommunikationsnetzen. Die Betreibergesellschaft ist unter den vorgenannten Umständen der höheren Gewalt und während derer Dauer von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit. Dem Auftraggeber steht das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen der genannten Umstände zu, wenn ihm durch die dort bezeichneten Umstände ein weiteres Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. (3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Server-Einheiten des eingeschalteten Anbieters sowie dessen sonstige Hard- und Software regelmäßiger Wartung bedürfen. Dem Auftraggeber ist weiterhin bekannt, dass während dieser Wartungsarbeiten das Online-Angebot stundenweise nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Betreibergesellschaft ist bemüht, derartige Wartungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Der Auftraggeber ist wegen der Durchführung angemessener und zumutbarer Wartungsarbeiten und des damit einhergehenden nicht Zurverfügungstehens des Online-Angebotes nicht berechtigt, Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen die Betreibergesellschaft herzuleiten. Als angemessener zumutbarer Wartungszeitraum wird ein solcher angesehen, der Ausfälle von bis zu 6% der Gesamtverfügbarkeit pro Jahresdurchschnitt, bei einer Verfügbarkeit von 94% im übrigen im Jahresdurchschnitt betrifft.(4) Für alle gegen die Betreibergesellschaft gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sowie Beratung vor Vertragsabschluß, haftet die Betreibergesellschaft im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer dem Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im übrigen ist die Haftung der Betreibergesellschaft für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.(5) Im Falle der Haftung nach vorstehender Ziffer 4 und einer Haftung ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängeln, haftet die Betreibergesellschaft nur für den typischen vorhersehbaren Schaden.

§ 11 Geheimhaltung / Datenschutz
(1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle dem Betreiber unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.(2) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übernahme und Veröffentlichung seiner Daten auf dem Marktplatz einverstanden. Er erklärt sich damit einverstanden, dass alle erforderlichen Daten von dem Betreiber gespeichert werden.(3) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Â§ 33 Abs. 1 BDSG und § 4 der TDSV sowie § 3 Abs. 5 TDDSG davon unterrichtet, dass seine Daten gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden.

§ 12 Salvatorische Klausel
(4) Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung nichtig sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, diese Klauseln durch solche zu ersetzen, die rechtswirksam sind und dem mit dieser Vereinbarung wirtschaftlich Gewolltem entsprechen. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Vereinbarung wird hiervon nicht berührt. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der Sitz des Betreibers.(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.(3) Andere Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung der Schriftformabrede.