Bebauungsplan Strandkai liegt aus
Aus dem amtlichen Anzeiger:
Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Der Senat hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 7 gemäß §4a Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731), erneut öffentlich auszulegen. Die erste öffentliche Auslegung gemäß §3 Absatz 2 BauGB erfolgte vom 8. Mai 2007 bis einschließlich 8. Juni 2007 (Amtl. Anz. S. 1015). Gebiet der Landzunge zwischen Grasbrookhafen und Norderelbe sowie östlich der Landzunge bis zur Chicagostraße in der HafenCity (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 10 Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenzen des Flurstücks 2377 (alt: 1963 – Strandhöft und Hübenerkai), über das Flurstück 6596 (alt: 2021 – Marco-Polo-Terrassen), Ostgrenzen der Flurstücke 6596 und 2377, Nordgrenze des Flurstücks 2068, Westgrenzen der Flurstücke 2371 (Hübenerstraße) und 2370, über die Flurstücke 2370, 2371 und 2375 (alt: 1963), Ostgrenze des Flurstücks 2375, über das Flurstück 2371 (Vancouverstraße), Ostgrenze des Flurstücks 2374 (alt: 1963), über das Flurstück 2376 (alt: 1963), Südgrenzen der Flurstücke 2376 und 2377 der Gemarkung Altstadt-Süd.
Der Bebauungsplan HafenCity 7 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines gemischt genutzten Quartiers auf dem Strandkai und den östlich bis zum Überseequartier angrenzenden Flächen in der HafenCity. Der Strandkai ist die südwestlichste Kaizunge des Grasbrooks unmittelbar am Elbstrom und dem künftig als Marina genutzten Hafenbecken des Grasbrookhafens gelegen. Die exponierte Lage eröffnet außergewöhnliche Blicke auf die Elbe und den Hafen und macht das Plangebiet zu einem der attraktivsten Standorte in der HafenCity. Deshalb sollen im Plangebiet sowohl etwa 650 Wohnungen, größtenteils im Westteil auf der Kaizunge mit Wasserbezug, als auch hochwertige gewerbliche Nutzungen im Anschluss an das Überseequartier entstehen. Der Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 7 (zeichnerische Darstellungen mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wird in der Zeit vom 28. Juni 2016 bis einschließlich 28. Juli 2016 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, im Auslegungsraum neben dem Stadtmodell öffentlich ausgelegt. Auskünfte werden unter den Telefonnummern 040 / 4 28 40 – 26 41 / – 82 92 erteilt.
Bestandteil der Auslegung ist der Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Klima und Luft, Wasser und Boden, Pflanzen und Tiere, Landschaft/Stadtbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Darüber hinaus sind folgende Gutachten und Untersuchungen verfügbar:
– Verschattungsstudie von 2015.
– Luftschadstoffgutachten Kreuzfahrtterminal von 2006 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan HafenCity 5 (Überseequartier).
– Luftschadstoffgutachten Kreuzfahrtterminal unter Berücksichtigung der Schiffskörper für das Prognosejahr 2015 von August 2013.
– Luftschadstoffgutachten Kreuzfahrtterminal – Ergänzung für die Prognosejahre 2020 und 2025 von Juli 2014.
– Bewertung der Altlastensituation (historische Erkundung) für die gesamte HafenCity im Jahr 1998.
– Bodenluftuntersuchung von 2008.
– Lärmtechnische Untersuchung für das Plangebiet von September 2015 sowie ergänzende gutachterliche Stellungnahme zu den Ruhezeiten im Tagzeitraum von Januar 2016.
– Standortanalyse Strandkai/Hübenerkai von 2006.
– Ökologische Bestandserhebung und -bewertung für den Bereich der gesamten HafenCity von 1998/1999.
– Aktualisierung der ökologischen Bestandserfassung und -bewertung von 2006.
– Gutachten zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes im Sinne des § 50 BImSchG für den Betrieb C. Steinweg (Südwest-Terminal) GmbH & Co. KG, Am Kamerunkai 5, Hamburg, von 2016.
– Gutachterliche Stellungnahme zu Schienenverkehrserschütterungen und strukturinduziertem sekundären Luftschall von Oktober 2015.
Außerdem liegen umweltrelevante Stellungnahmen zu folgenden Themenbereichen vor:
– Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz zu Bodenbelastungen auf den ehemaligen Flächen des Heizwerk Hafen von September 1999.
– Stellungnahmen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Amt für Verbraucherschutz, insbesondere zu Luftschadstoffbelastungen von September, November und Dezember 2015.
– Stellungnahmen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe, Umwelt, zu Lärmbelastungen, Luftschadstoffbelastungen und Lichtimmissionen von November und Dezember 2015.
– Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, zur Störfallvorsorge und zu Lärm- und Luftschadstoffbelastungen von September 2015.
– Stellungnahme der Hamburger Hochbahn AG zu Erschütterungen durch den U-Bahn-Betrieb von September 2015.
– Stellungnahme der Kulturbehörde, Denkmalschutzamt, zum denkmalpflegerischen Umgebungsschutz bezogen auf die Höhe der geplanten Bebauung von September 2015.
Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.