GEZ-Bescherung

Die Küche im Seemannsheim
Die Küche im Seemannsheim

Seemannsheim soll vollen Rundfunk-Beitrag für Zimmer zahlen, die für Seeleute in Not gedacht sind und nur übergangsweise genutzt werden

Mit einem Zahlungsbescheid an Seeleute begibt sich die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) offenbar auf Neuland. In der Mitteilung an das Seemannsheim am Krayenkamp verlangt die GEZ den vollen Rundfunkbeitrag auch für Zimmer, die in Not geratene Seeleute nur zeitweise nutzen. Die GEZ klassifiziert lediglich 38 der insgesamt 83 Zimmer am Krayenkamp als Hotelzimmer. Für Hotelzimmer gilt der reduzierte Beitrag von 5,99 Euro. Die verbleibenden 45 Zimmer sind nach GEZ-Interpretation „Wohnungen“. Für sie sei der volle Beitrag von 17,98 Euro zu entrichten. Inka Peschke, Geschäftsführerin des Seemannsheims vis-a-vis vom Michel, verweist auf die soziale Ausrichtung ihres Hauses und die hohe Zahl von Besuchern: „2011 hatten wir 24.332 Übernachtungen von 3.862 Seeleuten. Wir haben eine durchschnittliche Verweildauer von 6,3 Tagen“.

Zimmer im Seemannsheim
Zimmer im Seemannsheim

„Der Bescheid der GEZ ist formalistisch. Er ignoriert, dass von den 45 Zimmern nur etwa 20 längerfristig an Seeleute vergeben werden. Und diese sind durchweg in sozialer Not, beziehen Leistungen nach SGB II oder andere Sozialleistungen. Die anderen Zimmer sind für Seeleute, die kurzfristig zu uns kommen.“ Diese Seeleute sind in Hamburg wenige Tage, manche einige Woche, weil sie krank sind, auf Heuer warten oder wegen anderer Probleme gestrandet sind. „Sie  gehen an die, die eine Zeit lang kein Dach über dem Kopf und  keinen festen Boden unter den Füßen haben“, so Peschke. Daher müsste auch für sie der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag greifen. Danach entfällt die Zahlungspflicht für die, die nicht dauerhaft untergebracht sind, etwa bei einer Reha. Die 38 von der GEZ als Hotelzimmer akzeptierten Räume werden je nach Bedarf an Kurzgäste vermietet. „Sie werden touristisch genutzt, wenn kein Bedarf durch Seeleute da ist“.

Peschke verweist auch auf die Definition von Wohnung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: Eine baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, mit eigenem Eingang. „Die Zimmer bei uns gehen wie im Hotel von einem Flur ab. Verköstigt werden die meisten Seeleute in der Küche. Die Reinigung übernimmt unser Personal.“ Dazu kommt, dass ausländische Seeleute kaum deutsche Medien nutzen“. Sie sprechen meist nur die Muttersprache. Das Seemannsheim im Krayenkamp versteht sich als eine Heimat auf Zeit für Seeleute aller Nationen und Religionen.