Grüne kommentieren Entscheidung zur Weservertiefung
Politik statt sturer Konfrontationskurs
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute seine Entscheidung zur Weservertiefung ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof Fragen über die Auslegung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen. Ein schlechtes Zeichen für den Hamburger Senat. Denn aus Sicht der Grünen zeichnet sich damit auch ab, dass der Konfrontationskurs der SPD bei der Elbvertiefung scheitern wird.
Jens Kerstan, Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu: „Der Senat droht mit seinem Prinzip Hoffnung bei der Elbvertiefung zu scheitern. Die Verfahrensaussetzung ist ein schlechtes Zeichen für die Betonköpfe im Hamburger Senat. Wir haben die SPD seit langem dazu aufgefordert, von ihrem Konfrontationskurs abzugehen und die Verständigung mit den Umweltverbänden zu suchen. Sie muss aufpassen, dass sie diese Chance nicht verpasst. Erst Anfang des Jahres hatten wir ein Rechtsgutachten vorgestellt mit dem Ergebnis, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Verbänden ohne neues Planfeststellungsverfahren möglich ist. Der Senat hatte das bisher immer bestritten. Vielleicht sollte er seine Position angesichts der Verfahrensaussetzung nochmals überdenken.“
Dr. Anjes Tjarks, wirtschafts- und hafenpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt: „Der Senat muss mit seiner Hafenpolitik auf den Boden der Realität zurück kommen. Der totale Konfrontationskurs nutzt niemandem, weder dem Hafen noch der Umwelt. Planungssicherheit kann es jetzt nur durch direkte Gespräche mit den Umweltverbänden geben.“
Die Fragen, die das Bundesverwaltungsgericht jetzt dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorlegt, sind aus Sicht der Grünen für das Verfahren um die Elbvertiefung unmittelbar relevant. Auch wenn damit die endgültige Entscheidung weiter offen bleibt, ist jetzt schon klar: Eine Entscheidung zur Elbvertiefung wird erst fallen, wenn der Europäische Gerichtshof Stellung genommen hat. Für den Zeitplan der Elbvertiefung ist damit der worst case eingetreten, dessen Möglichkeit der Senat immer bestritten hat.
Zudem wird deutlich: Die Gerichte sind nicht bereit, ohne weiteres der Rechtsauffassung der Vertiefungsbefürworter zu folgen. Bei den Fragen zur Interpretation des europäischen Rechts, die das Bundesverwaltungsgericht jetzt dem EuGH vorlegt, hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht unlängst einen neuen Kurs eingeschlagen und die Naturschutzvorgaben sehr viel strikter auslegt.