Jetzt wird weitergebaut
Die Verträge sind unterschrieben und veröffentlicht
Nicht nur die Architektur und der Bau der Elbphilharmonie sind komplex, auch die Vertragskonstruktionen der beteiligten Parteien haben es in sich – das weiß man nicht erst seit gestern. Wie kompliziert ahnt man nach der jetzt nach langen Mahnungen von Opposition und Öffentlichkeit erfolgten Veröffentlichung der Verträge zur Elbphilharmonie. Einer der Mahner war Jörg Hamann, Obmann der CDU-Bürgerschaftsfraktion Im PUA Elbphilharmonie: „Das Verhalten des Senats ist weder aufgeschlossen noch transparent, sondern eine Farce. Der Bürgermeister missachtet die Rolle des Parlaments und damit auch die Rechte der Hamburgerinnen und Hamburger. Es ist kein Gnadenrecht von Olaf Scholz, dem Parlament die Akten vorzulegen.“ Einige Tage später war es dann soweit – und die Verträge nach langem Drängen veröffentlicht. Öffentlichkeit und Medien stürzten sich sofort auf das Vertragswerk doch blieben nach der Lektüre der im Internet einsehbaren Vertragswerke viele Fragezeichen zurück. Ohne das Hintergrundwissen um die Konstruktion und Geschichte lassen sich viele Passagen der Verträge nicht korrekt einordnen. Eine dieser Stelle befindet sich zum Beispiel in der Neuordnungsvereinbarung Wohnen auf Seite 12 im Abschnitt 6.1 bei Zahlung und Sicherung des Kaufpreises: Die Skyliving verpflichtet such, den Kaufpreis in Höhe von 7.600.000€ Zug-um-Zug bei der Übergabe des Bereichs Wohnen an die Elbphilharmonie KG zu zahlen. Eine Passage die in ihrer Einfachheit klärungsbedürftig ist. Die Skyliving GmbH ist der Bauträger der rund 45 Luxuswohnungen – ein Gemeinschaftsprojekt von Hochtief und der Quantum AG – und auch der spätere Verkäufer. Die erste Reaktion auf die Höhe des Kaufpreises führt dabei aber in die Irre. Es geht hier nicht darum, dass die Skyliving die Wohnungen und die dazugehörigen 80 Parkplätze für diesen vergleichsweise lächerlich erscheinenden Betrag kaufen und dann später für ein vielfaches wieder verkaufen kann. Es geht hier um etwas anderes: Insgesamt 45 Wohnungen entstehen zwischen dem 10. und dem 26. Obergeschoss
in der westlichen Spitze der Elbphilharmonie. Auf dem rund 10.000 Quadratmeter
großen Grundstück entsteht insgesamt eine „Bruttogeschossfläche“ von gut 120.000 Quadratmetern, davon sind 8.500 Quadratmeter Wohnnutzfläche. Die einzelnen Wohnungen sind zwischen 100 und 350, durchschnittlich rund 190 Quadratmeter groß. Zu den Wohnungen gehören etwa 80 Stellplätze im Parkhaus.
Die 7,6 Millionen sind die „Miteigentumsanteilen“ die dem Grundstückswert des Wohnbereichs. Entsprechen. Pro Quadratmeter der zu verkaufenden Wohnnutzfläche errechnet sich ein Grundstückswert von 894 Euro. Ein durchaus üblicher Wert in der HafenCity. Die eigentlichen Baukosten der Wohnungen selbst werden dem Bauträger von der Bauausführern in Rechnung, dabei geht es um geschätzte 30-40 Millionen Euro. Bei zu erwartenden Erlösen des Verkaufes der Wohnungen von rund 70 Millionen Euro immer noch anständiger Gewinn, aber nicht mehr ganz so eklatant viel wie nach dem ersten Eindruck. Die Bürgerschaft muss sich jetzt noch mit dem Vertragswerk beschäftigen, dann kehrt irgendwann im Sommer wieder die Geschäftigkeit auf Hamburgs prominentester Baustelle ein. Es bleibt zu hoffen, dass es dann ohne weitere Unterbrechungen weitergeht, 2017 ist auch so schon lange genug hin.