Plaza der Elbphilharmonie bleibt zunächst kostenfrei zugänglich
Erfolg der Eröffnungsmonate ermöglicht weiterhin freien Zugang
Die Plaza der Elbphilharmonie ist seit 4. November 2016 für jeden frei zugänglich. Seither haben über 4,5 Millionen Besucherinnen und Besucher den spektakulären Blick von Hamburgs neuem Wahrzeichen genossen. Senat und Bürgerschaft hatten beschlossen, dass ein Besuch der Plaza bis Ende der ersten regulären Spielzeit, also bis August 2018, unentgeltlich möglich ist. Lediglich eine Vorbuchung kostet bislang zwei Euro. Die Behörde für Kultur und Medien hat jetzt zusammen mit der Geschäftsführung der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH beschlossen, den kostenfreien Zugang zur Plaza zunächst weiter zu ermöglichen.
Dr. Carsten Brosda, Senator der Behörde für Kultur und Medien: „Der freie spontane Zugang zur Plaza ermöglicht insbesondere den Hamburgerinnen und Hamburgern, ihre Elbphilharmonie zu besuchen und den Gästen zu zeigen. Es ist überragend zu sehen, wie gut dieses neue Wahrzeichen der Stadt angenommen wird und es so zu einem echten Haus für alle geworden ist. Deshalb wollen wir den freien Zugang zur Plaza zunächst weiter anbieten.“
Generalintendant Christoph Lieben-Seutter: „Wir wollen möglichst vielen den Zugang zu Hamburgs neuem Konzerthaus ermöglichen. Ich freue mich, dass wir im ersten Jahr der Elbphilharmonie rund 850.000 Gäste in den Konzertsälen und insgesamt über 4,5 Millionen Menschen auf der Plaza begrüßen durften. Dass der Besuch zunächst weiterhin kostenfrei möglich sein wird, unterstreicht den offenen Charakter des Hauses für alle.“
Die für den Betrieb der Plaza zuständige Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH hatte ihr erstes Wirtschaftsjahr mit der eröffneten Elbphilharmonie auch wirtschaftlich erfolgreicher abgeschlossen als erwartet. Auf Grund des außerordentlichen Erfolges der ersten Monate ist es noch nicht möglich, gesicherte Aussagen zum künftigen Betrieb der Plaza zu machen. Das positive Ergebnis ermöglicht jedoch, die bisherige Regelung zunächst zu verlängern. Zukünftig soll die Plaza auf der Grundlage ausreichender Erkenntnisse über den Betrieb möglichst kostendeckend betrieben werden.