Schriftliches Urteil zur Fahrrinnenanpassung liegt vor
Behörden arbeiten bereits seit Februar die letzten gerichtlichen Bedenken ab
Die Fahrrinnenanpassung wird kommen. Das schriftliche Urteil, das seit dem 23. Mai 2017 vorliegt, bestätigt diese Einschätzung Hamburgs und des Bundes vollständig. Lediglich bei der Kohärenzsicherung für den Schierlingswasserfenchel müssen die Vorhabenträger in Teilen weitere Maßnahmen anbieten. Insgesamt hat das Bundesverwaltungsgericht die Planfeststellungbeschlüsse nicht aufgehoben. Zitat aus dem Urteil: „Keiner der habitatschutzrechtlichen Rechtsverstöße wiegt so schwer, dass er die Planung als Ganzes in Frage stellt. Vielmehr können die Mängel der habitatrechtlichen Verträglichkeits- und Abweichungsprüfung durch zusätzliche Ermittlungen und Bewertungen sowie Umplanung bzw. ergänzende Planung und Abwägung beseitigt werden„ (Textziffer 597 des schriftlichen Urteils).
Die Verwaltungen von Bund und Hamburg arbeiten bereits seit Februar daran, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen und in einem ergänzenden Verfahren zu beheben. Zudem wird das Kohärenzsicherungskonzept um eine weitere Kohärenzmaßnahme ergänzt werden. Dazu enthält das Urteil einige Klarstellungen, die diese Arbeit erleichtern. Die entsprechenden Planergänzungsunterlagen werden den Planfeststellungsbehörden zur Zulassung vorgelegt werden. Alle einschlägigen Beteiligungsrechte und Beteiligungsverfahren werden eingehalten.
Senator Frank Horch: „Deutlicher denn je zeigt sich jetzt, dass das Urteil vom 9. Februar 2017 einen Erfolg für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe darstellt. Abgesehen von 8 Textziffern legt das Gericht in den knapp 600 Textziffern dar, warum die gesamte übrige Klage ohne Erfolg bleibt. Wir arbeiten seit Februar mit Hochdruck daran, diesen letzten gerichtlichen Beanstandungen gerecht zu werden.“