Seemannskasse senkt 2014 den Beitragssatz
Stabile Einnahmen bei sinkenden Leistungsausgaben machen es möglich
Der Umlagesatz für die Seemannskasse wird zum Januar nächsten Jahres von 3,5 auf 2,5 Prozent abgesenkt. Die Absenkung wird durch stabile Beitragseinnahmen bei gleichzeitig sinkenden Leistungsausgaben möglich. Hält diese Entwicklung an, ist geplant, den Umlagesatz im Jahr 2015 sogar auf 1,5 Prozent abzusenken.
Die Seemannskasse ist ein wichtiger Teil des sozialen Schutzes der Seeleute und ergänzt das deutsche Sozialversicherungssystem. 1974 von der See-Berufsgenossenschaft eingerichtet, wurde die Seemannskasse 2009 von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) weitergeführt.
Seeleute können bereits vor Erreichen der in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Altersgrenzen aus der Seefahrt ausscheiden. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ein Überbrückungsgeld in der Höhe der Regelaltersrente. Dieses wird solange gezahlt, bis ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Regelaltersrente besteht. Damit trägt die Seemannskasse den speziellen Anforderungen und Bedingungen der Seeschifffahrt Rechnung, die sonst in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt würden.
Bei einem Beitragssatz von 2,5 Prozent tragen die Seeleute einen Anteil von 0,5 Prozent, die Arbeitgeber von 2 Prozent. Wird der Beitragssatz 2015 auf 1,5 Prozent abgesenkt, wie derzeit geplant, wird dieser von den Arbeitgebern allein getragen.