Senat kennt sich aus in der HafenCity
Klappbrücke für Fußgänger als Reserve
Schon längere Zeit erwartet und angekündigt, hat sich jetzt der Senat mit neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Verkehrsprognosen für die westliche HafenCity befasst. Mit Blick auf die zu erwartenden Besucherzahlen im Bereich der Elbphilharmonie hat der Senat die Entscheidung überprüft und im Kern bestätigt, die vorhandene Brücke allein in ihrer Höhenlage an das Niveau des Vorplatzes anzupassen. Damit bleibt alles bei den schon bestehenden Planungen für den in immer weitere Ferne rückenden Tag X der Eröffnung der Elbphilharmonie. Böse Zungen mögen lästern, das sich bei dem jetzt kolportierten Termin unter Umständen nicht nur ein neuer Intendant, sondern vielleicht auch ein neuer Senat mit den dann entstehenden Problemen auseinander setzen muss, doch zurück zu den Fakten: Senator Frank Horch – Werktags einer von mehreren Senatoren mit temporärem Wohnsitz in der HafenCity:
„Mit der HafenCity wachsen auch die Besucherzahlen. Auf der Grundlage neuer Verkehrsprognosen haben wir die Absicht zum Umbau der Sandtorhafenklappbrücke an das neue Geländeniveau in Konkurrenz zu einem Neubau überprüft und festgestellt, dass die Entscheidung im Kern richtig ist. Gleichwohl wollen wir Vorsorge treffen für den Fall, dass wir in einigen Jahren die vorhandene Infrastruktur ergänzen müssen. Deshalb wird eine zusätzliche Fußgänger-Klappbrücke parallel zur Sandtorhafenklappbrücke jetzt vorsorglich geplant, um bei Bedarf schnell mit einem Neubau reagieren zu können.“ Eine Fußgängerklappbrücke soll also das Problem lösen und die Mahatma Gandhi Brücke – so die offizielle Bezeichnung – entlasten. Was das Gutachten dabei anscheinend übersieht ist, dass der Fußgängerverkehr mit aller Wahrscheinlichkeit nicht das Problem sein wird. Noch ist allerdings nicht das letzte Wort in dieser Sache gesprochen:
Die Bürgerschaft bekommt im Anschluss solcher Senatsbeschlüsse üblicherweise die Gelegenheit sich mit Folgen und Konsequenzen dieses Projektes zu befassen. Die Begründung für die jetzt vorgeschlagene Lösung hängt – an sich ja lobenswert – mit den Kosten zusammen. Die vom Senat beschlossene und der Bürgerschaft empfohlene Anhebung der Sandtorhafenbrücke verursacht Kosten von rund 3,6 Mio. Euro, hinzu kommen 350.000 Euro für die vorsorgliche Planung einer weiteren Fußgängerbrücke. Im Falle der zusätzlichen Realisierung einer Fußgängerbrücke würden der Umbau der Sandtorhafenbrücke und der Neubau der Fußgängerbrücke zusammen rund 8,7 Mio. Euro kosten. Die alternativ untersuchte Variante mit dem Bau einer neuen breiteren Brücke für den motorisierten Verkehr und den Fußgängerverkehr wäre mit 12,4 Mio. Euro zu veranschlagen. Wegen der erheblichen Mehrkosten eines Brückenneubaus wurde die Variante zum Erhalt der bestehenden Brücke mit der Option einer zusätzlichen Fußgängerbrücke bei Bedarf gewählt.
Dabei ist dem Senat eigentlich klar welches Verkehrsaufkommen auf die westliche HafenCity zukommt. Aus der Drucksache 20/1070: “Die Elbphilharmonie wird die touristische Anziehungskraft Hamburgs ganz erheblich ausbauen und bereichern. Ein maßgeblicher Grund hierfür ist die weitere Steigerung der kulturtouristischen Attraktivität Hamburgs über entsprechende Konzert- und Festivalangebote. Zugleich wird die Elbphilharmonie dank der spektakulären Architektur, der hochattraktiven Lage und der öffentlichen Zugänglichkeit der Plaza auch unabhängig von den Musikveranstaltungen einer der zentralen Anlaufpunkte für Besucherinnen und Besucher Hamburgs werden. Bereits aktuell wird das Bild der Elbphilharmonie von der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. international intensiv zur Werbung für das Tourismusziel Deutschland eingesetzt. Die Elbphilharmonie bietet damit alle Voraussetzungen, eine der bedeutendsten touristischen Sehenswürdigkeiten Deutschlands zu werden.“
Soweit so gut. Der Senat hat außerdem 2 Mio. Euro Mehrkosten für die westliche Erschließung der HafenCity bei der Bürgerschaft angemeldet, die der Vorgängersenat schon beschlossen hatte. Für die Planung und den Bau der „Äußeren Erschließung HafenCity Westliche Anbindung“ hatte die Bürgerschaft in 2008 und 2009 insgesamt Mittel in Höhe von 15,2 Mio. Euro bewilligt. Die Erschließungsmaßnahmen umfassen im Wesentlichen
• die Anhebung der Sandtorhafenklappbrücke auf das neue Geländeniveau,
• den Bau eines Anlegers für Hafenfähren,
• den Umbau der Straßen an der U-Bahnhaltestelle Baumwall und Bau einer Treppenanlage,
• den Umbau der westlichen Niederbaumbrücke und der Wilhelminenbrücke einschließlich Verbreiterung des Gehweges im Bereich der Kaizone und zwischen den Brücken,
Der Schiffsanleger ist fertig gebaut, andere Maßnahmen sind ausgeschrieben oder bereits im Bau.
Die Mehrkosten in Höhe von 2 Mio. Euro resultieren u.a. aus neuen sicherheitstechnischen Bestimmungen, die Auswirkungen auf das Projekt zur Anhebung der Sandtorhafenklappbrücke haben. Hier sind entgegen den ursprünglichen Planungen allein 1,3 Mio. Euro mehr aufzuwenden für eine neue Antriebstechnik, Absperrschranken und Lichtsignale. Darüber hinaus liegen die Kosten für den Bau des Schiffsanlegers durch zusätzliches Baggergut und Kostensteigerungen bei Stahlbauarbeiten um rund 300.000 Euro höher als veranschlagt. Weitere Mehrkosten entstehen z.B. durch zusätzliche Honorare aufgrund höherer Bauleistungen.